1. | Bei den Einlässen zu der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst. Es ist untersagt, Film- und Tonaufnahmegeräte, sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern. |
2. | Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt. |
3. | Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises. |
4. | Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden. |
5. | Das Mindestalter für eine Teilnahme bei Unter Schwarzer Flagge liegt bei 12 Jahren. |
6. | Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt. |
7. | Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung. |
8. | Der Besucher betritt das Schiff auf eigene Gefahr. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung, einschließlich der Zeit des Landganges in Königswinter, selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden während der Veranstaltung an Bord, während des Landganges in Königswinter sowie eventuelle Schäden am KFZ. |
9. |
Im Falle einer Absage der Veranstaltung besteht Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises OHNE Vorverkaufsgebühr. Die Erstattung erfolgt durch die jeweilige Vorverkaufsstelle, bei der das/die Ticket(s) gekauft wurde(n) und nach Vorlage/Rücksendung der Eintrittskarte(n).
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt! Sollte durch die Witterungsumstände eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder der Mitarbeiter entstehen, behalten wir uns vor die Veranstaltung unverzüglich abzubrechen. Bei witterungsbedingtem Abbruch der Veranstaltung, aufgrund eines Abbruchs durch sonstige Gründe der höheren Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden. Mit dem Festivalticket erwirbt der Besucher das Recht auf die Teilnahme an "Unter Schwarzer Flagge" mit Live-Konzerten während der Veranstaltung. Verspätungen oder zeitliche Verlegungen einzelner Programmpunkte (Running Order), im Speziellen solche, die während der laufenden Veranstaltung entstehen, sind vom Besucher hinzunehmen. Auftretende Programmänderungen werden durch den Veranstalter unverzüglich bekannt gegeben. Abhängig vom Zeitpunkt der Änderung behält sich der Veranstalter die Möglichkeit die Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf www.usf-cruise.de oder im Rahmen von Programmaushängen oder Durchsagen auf der MS Rheinmagie vorzunehmen. |